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Regulierung & Compliance

Die Rolle der CNIL im EU AI Act

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) wird von nationalen Marktüberwachungsbehörden durchgesetzt. In Frankreich ist die CNIL die maßgebliche Behörde für die Aufsicht über KI-Systeme — sie ist bereits zuständig, sobald ein System personenbezogene Daten verarbeitet. Prüfungsbereit zu sein bedeutet, jederzeit ein aktuelles Inventar, eine Risikoklassifizierung und Dokumentation vorlegen zu können.

Marktüberwachung

Der AI Act verpflichtet jeden Mitgliedstaat, Behörden zu benennen, die KI-Systeme auf dem EU-Markt überwachen: verbotene Praktiken, Transparenzpflichten, Anforderungen an Hochrisiko-Systeme. In Frankreich spielt die CNIL dabei eine zentrale Rolle, mit Untersuchungs-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnissen.

KI und personenbezogene Daten

Die meisten KI-Systeme verarbeiten personenbezogene Daten – dann gilt die DSGVO parallel zum AI Act. Die CNIL beaufsichtigt diese Verarbeitungen bereits (Rechtsgrundlage, Minimierung, DSFA) und veröffentlicht KI-spezifische Leitlinien. Eine einzige Prüfung kann beide Verordnungen zugleich betreffen.

Prüfungen, Kontrollen und Bußgelder

Bei einer Kontrolle kann die Behörde das Inventar Ihrer KI-Systeme, deren Risikoklassifizierung, die technische Dokumentation und Governance-Maßnahmen anfordern. Bußgelder nach dem AI Act können bei verbotenen Praktiken bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Umsatzes erreichen.

So bleiben Sie jederzeit bereit

  • Führen Sie ein aktuelles Inventar der in Ihren Projekten und Tools genutzten KI-Systeme und -Agenten.
  • Klassifizieren Sie jedes System nach seiner AI-Act-Risikostufe (minimal, begrenzt, hoch, verboten).
  • Erstellen und bewahren Sie die erwartete Dokumentation auf: AI-Act-Bericht, DSFA, Register.
  • Automatisieren Sie regelmäßige Scans, um jede neue KI in Ihrer Organisation zu erkennen.

Fulfai automatisiert genau diese vier Punkte: Ihre Akte ist jederzeit vorzeigebereit.

Diese Seite dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.